Villa Hotel Eden S.R.L.
Via Ronciglio 51/A
25083 Gardone Riviera (BS)
Italia
Stand März 2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen Villa Eden Hotel GmbH
I. Geltungsbereich
II. Vertragsabschluss; -partner; -haftung;
III. Leistung, Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
IV. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Verjährung
V. Entgeltanpassung
VI. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
VII. Rücktritt des Resorts
VIII. Haftung des Resorts
IX. Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die mit der Villa Eden Hotel GmbH (Resort) geschlossen werden.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Villen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Resorts.
3. Der Vertrag kommt nur mit diesen Bedingungen zum Abschluss. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Resort zustande. Dem Resort steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen und/oder den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung leistet oder das Entgelt im Voraus bezahlt.
2. Vertragspartner sind das Resort und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Resort gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
3. Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Kunde nur das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf übliche Bedienung.
4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Villen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Resorts.
5. Der Kunde verpflichtet sich, dem Resort unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, ob die von ihm gewünschte Nutzung und/oder die von ihm im Resort geplante Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Resorts zu beeinträchtigen.
6. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Resort aufweisen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Resorts.
7. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht gem. Punkt 5. oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung gem. Punkt 6., hat das Resort das Recht, die Nutzung in der gewünschten Art zu untersagen oder die Veranstaltung abzusagen.
1. Das Resort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder Villen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, sofern der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt.
2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer und Villen, sofern nicht vorab ausdrücklich mit dem Resort vereinbart.
3. Gebuchte Zimmer und Villen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Villen dem Resort spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Resort über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Resort nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Resorts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Resorts an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Rechnungen des Resorts ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar.
4. Gegen Telefonabrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
5. Das Resort ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Wird eine fällige Rechnung nicht sofort bezahlt, ist das Resort berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung nach Maßgabe des Artikels 1456 ZGB aufzulösen.
6. Der Kunde hat spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das offene Entgelt zu bezahlen.
7. Bei Zahlungsverzug ist das Resort berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a, bei Konsumenten 5 % p.a., zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Resort ist vorbehalten.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Resorts aufrechnen oder mindern.
9. Verweigert der Kunde die Bezahlung des Entgeltes oder ist damit im Rückstand, so steht dem Resort das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gem. Artikel 2756 ZGB i.V.m. 2760 ZGB an den vom Kunden eingebrachten Sachen zu.
1. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Resort allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben.
2. Die Preise können vom Resort ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer und Villen, der Leistung des Resorts oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Resort dem zustimmt.
Bei Online Buchungen, bzw. Beherbergungsverträgen, welche im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, ist das Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss nach Maßgabe des Artikels 59, Abs. I, Buchst. N) des Konsumentenschutzkodex ausgeschlossen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
1. Ein Rücktritt durch den Kunden ist nur unter den folgenden Bedingungen zulässig. Alle Buchungen in einer Villa können bis zu 4 Wochen vor Anreise kostenlos umgebucht oder storniert werden. Alle Buchungen in einem Landmark Penthouse oder im Boutiquehotel können bis zu 14 Tagen vor Anreise kostenlos umgebucht oder storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb 4 Wochen vor Anreise – für Villen – bzw. innerhalb 14 Tagen vor Anreise – für Penthouses und Boutiquehotel – behalten wir uns das Recht vor, je nach Aufenthaltsdauer eine bis drei Nächte in Rechnung zu stellen.Bei No-Show, nicht in Anspruch genommenen Zimmern, Penthouses oder Villen oder vorzeitiger Abreise werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
2. Vertraglich festgelegte Sondervereinbarungen sind ebenfalls bindend. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Resort entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Resort steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei.
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Resort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Villen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Resorts auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Resort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Resort berechtigt, aus gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. denselben aufzuheben, beispielsweise fallshöhere Gewalt oder andere vom Resort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;Zimmer und Villen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;das Resort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Resorts zuzurechnen ist.ein wesentlicher Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
4. Das Resort hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Resorts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
1. Das Resort haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ist der Kunde Konsument, wird die Haftung des Resorts für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, wird die Haftung des Resorts für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden, indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Resorts auftreten, wird das Resort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Resort dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, „Gastwirtehaftung nach Artikel 1783 ff. ZGB, d.h. das Resorthaftet für eingebrachte Sachen der Gäste bis zu den gesetzlichen Beträgen. Geld und Wertgegenstände können im Resort Safe aufbewahrt werden. Derartige Verwahrungen kann das Resort ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als sich Gäste des Resorts gewöhnlich in Verwahrung geben. Der Gast ist verpflichtet, dem Resort den Wert der zu verwahrenden Gegenstände vorher mitzuteilen. Für derartige Aufbewahrungen im Resort Safe haftet das Resort maximal bis zur Höhe des angegebenen Wertes gedeckelt mit der Höhe der bestehenden Haftpflichtversicherung. Das Resort empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für in Zimmer- und Villensafes verwahrte Gegenstände gilt die gesetzliche Haftungsbeschränkung nach Artikel 1785-quater ZGB.. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Resort eine Anzeige macht.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Resortparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Resortgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Resort nach Artikel 1785-quinquies ZGB nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Resorts.
5. Weckaufträge werden vom Resort mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Resort übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Resortaufnahme bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Resorts.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Resorts. Bei Konsumenten gilt der Gerichtstand des Konsumenten.
4. Es gilt italienisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN Kaufrechtes.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unten stehende Erklärung des Kunden muss im Auftragsformular der VEH angeführt und vom Kunden eigens unterzeichnet werden
Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift im Sinne der Artikel 1341 und 1342 ZGB sowie der Artikel 33 u. ff. des Konsumentenschutzkodex, dass er vollinhaltliche Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Villa Eden Hotel GmbH hat, diese annimmt und seine ausdrückliche Zustimmung insbesondere zu folgenden Klauseln der genannten AGBs erteilt: Art. II, Abs. 2, gesamtschuldnerische Haftung des Kunden; Artikel III, Abs. 4 Schadenersatzanspruch des Resorts; Art. IV, Abs. 7 Verzugszinsen 5% p.a.; Artikel IV, Abs. 8 Einschränkung Aufrechnung des Kunden; Artikel V, Abs. 1 Preiserhöhung; Artikel VI, Abs. 2 Stornogebühren; Artikel VII, Abs. 1 Rücktritt des Resorts; Artikel VIII, Abs. 1 Haftungseingrenzung Resort; Artikel IX, Abs. 1, Schriftformerfordernis, Artikel IX, Abs. 3 Ausschließlicher Gerichtsstand.